Mittwoch, 20. März 2019
Gleichzeitig mit der MAV-Wahl wird auch die Vertrauensperson für Schwerbehinderte und deren Stellvertreter*in neu gewählt. Diese Wahl findet erst zum zweiten Mal statt und unterstreicht damit die Bedeutung des Werkhofs als anerkanntes Inklusionsunternehmen.
Gleich zwei Neuerungen gibt es diesmal. Erstmals müssen die Kandidat*innen keiner Kirche mehr angehören. Das hat immerhin zwei Mitarbeitende, die vorher nicht hätten aufgestellt werden können, animiert sich für die Wahl aufstellen zu lassen. Damit bewerben sich heuer so viele wie nie, nämlich zwölf Kandidat*innen. Es sind allerdings nur zwei Frauen darunter. Die andere Neuerung ist eine auf drei Jahre verkürzte Amtszeit. Diese ist von der Kirchenleitung per Kirchengesetz einmalig beschlossen worden, damit künftig MAV-Wahlen überall zur gleichen Zeit stattfinden. Wichtig zu wissen: Es gibt auch für Mitarbeitende des Werkhofs die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. So muss sich niemand ausgeschlossen fühlen, weil er an dem Tag krank oder an einem anderen Ort im Einsatz ist.
Nach der Wahl am 5. April stellen wir die Mitglieder der neuen MAV hier vor, wenn diese ihre(n) Vorsitzende(n) gewählt haben.