Dienstag, 18. April 2017
Die Integration geflüchteter Menschen wird uns vorerst nur am Rand betreffen. Die Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sollen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten, Praktika und Eingliederungsmaßnahmen sollen perspektivisch in der Industrie und im Handwerk und im Dienstleistungsbereich umgesetzt werden. Trotzdem wird es auch weiterhin Maßnahmen mit den Job-Centern im Rahmen des § 16 (Arbeitsgelegenheiten) und § 45 (Aktivierung und Vermittlung) geben. Sie dürften in ähnlicher Höhe auch die nächsten Jahre fortgeführt werden. Hier werden Personen vermittelt, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind an allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Neben langzeitarbeitslosen Personen gehören dazu auch Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund. Wir haben an allen Standorten passgenaue Antworten hierfür entwickelt und erproben auch neue Konzepte.