Dienstag, 01. September 2020
Aus: Bayerische Sozialnachrichten Ausgabe 2/20
Völlig Normal: Zuverdienstprojekte im Inklusionsbetrieb und anderswo
Zuverdienstplätze richten sich an seelisch behinderte Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung oder Suchtproblematik, die besonders leistungsgemindert sind, aus "Richtlinien des Bezirks Oberpfalz".
Das bedeutet aber keinesfalls, dass dieser Personenkreis nicht arbeiten kann oder will. Nur es bedarf hierfür ein spezielles und individuelles Angebot an Beschäftigungsmöglichkeiten, wie sie in einem Inklusionsbetrieb gegeben sind.
Diese Tätigkeiten die außerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angesiedelt sind und stundenweise bis maximal 14 Wochenstunden, je nach individueller Leistungsfähigkeit, vereinbart werden, sind so vielfältig und bunt wie die Menschen selbst.
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Aktuelle Informationen zu unserem Zuverdienstprojekt finden Sie unter:
www.werkhof-regensburg.de/produkte-und-leistungen/paedagogische-dienstleistung/zuverdienst/