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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge der Firmen Werkhof Regensburg gGmbH und der Werkhof Amberg-Sulzbach gGmbH (Fa. Werkhof)

1. Geltungsbereich:

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten. Die handwerklichen Leistungen, die bei Bedarf von anderen Bereichen der Fa. Werkhof erbracht werden, unterliegen der VOB.

2. Übergabe des Gutes:

Das Transportgut wird der Firma Werkhof unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma Werkhof angezeigt wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräte, EDV-Anlagen etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

3.  Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Auftraggebers ab, so ist die Fa. Werkhof berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.


4. Haftungshöchstbetrag und Haftungsausschluss:

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:

  • Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunde
  • Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
  • Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.
  • Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen

  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes ist gesetzlich der Höhe nach mit 620 EUR/cbm begrenzt.

5. Rücktritt:

Beim Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung und einer Woche vor dem vereinbarten Termin sind 20% der Gesamtkosten im Sinne einer pauschalisierten Abgeltung für Aufwendungen zu Lasten des Auftragsgebers zu bezahlen. Bei Rücktritt von weniger als einer Woche 40%, bei Rücktritt von 2 Tagen vor dem Termin werden 60% und bei Rücktritt von einem Tag vor Umzugstermin sind 80%der Gesamtkosten fällig. Bei Stornierung oder Rücktritt am Umzugstag ist der Gesamtbetrag zu bezahlen.

Der Rücktritt des Auftragsgebers hat schriftlich zu erfolgen.
Dem Vertragspartner obliegt der Firma Werkhof gGmbH geringere Nutzungskosten und Aufwendungen nachzuweisen.

Bestehen Gründe oder Zweifel an den Eigentumsrechten oder an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auftragsgebers, behält sich die Firma Werkhof gGmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten.

Die Firma Werkhof gGmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugsgüter am Umzugstag nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind. In diesem Fall werden die gesamten Umzugskosten fällig.

6. Schadensanzeige:

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,

  • wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung des Gutes angezeigt wurde. Diese Frist gilt auch für Verlustanzeigen.

  • Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde.

  • Pauschale Schadensersatzansprüche genügen in keinem der Fälle.

7. Rechnungsstellung:

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Vereinbarung auf Rechnungserstellung ist die Rechnung sofort bei Erhalt fällig. Die Fa. Werkhof behält sich vor, nach Auftragserteilung auf einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Angebotspreises zu bestehen.
Bei Rechnungsstellung an eine Behörde / Bezirk behält sich der Werkhof vor, mit dem Auftraggeber Vorkasse zu vereinbaren.

8. Umzugskartons im Verleih:

Der Ausleihzeitraum beträgt 4 Wochen ab Umzugstag.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Leihkartons behalten wir uns eine Nachberechnung (zum Verkaufspreis) vor.

April 2023